Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen




1. Allgemeine Bedingungen

1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten ggf. zusammen mit unserer Auftragsbestätigung für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für in Zukunft mit uns getroffenen Vereinbarungen.

Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2
Etwaigen unseren Bedingungen widersprechende Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind unter keinen Voraussetzungen für uns verbindlich.


2. Umfang der Lieferung und Preise

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Alle unsere Waren und Leistungen betreffenden Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Arbeitsblätter, Schaltpläne, Leistungs-, Mass und Gewichtsangaben sind nur annähernd massgeblich, wenn nicht DIN-Vorschriften anderes besagen. Konstruktionsänderungen sowie Änderungen der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor.

Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen des Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Für unsere Preisberechnung sind die am Tage des Auftragseingangs geltenden Preise unserer Preisliste massgebend.

Die Preise verstehen sich für Lieferung einschliesslich Verpackung frei Haus BRD.

Bei Aufträgen unter EUR 50 wird für Verpackung und Versand ein Betrag von EUR 5 in Rechnung gestellt.


3. Liefer- und Leistungszeit

3.1
Eine von uns angegebene Lieferzeit ist eine ungefähre Richtzeit und für uns nicht verbindlich. Eine Haftung bei Überschreiten der Lieferzeit wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

3.2
Die Lieferfrist tritt erst von dem Zeitpunkt an in Kraft, zu dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten besteht; die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

3.3
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung bei uns oder im Betrieb eines unserer Vorlieferanten oder auf den Eintritt anderer nicht von uns vorherzusehender Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. In diesen Fällen ist der Besteller weder zum Rücktritt vom Lieferungsvertrag noch zu irgendwelchen Ersatzansprüchen berechtigt.

3.4
Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung für uns unangemessen erschwert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag für noch nicht ausgeführte Auftragsteile berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3.5
Im Fall von uns verschuldeten Verzugs ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach kann der Käufer Rücktritt erklären oder Schadensersatz fordern.

Eine Schadensersatzforderung beschränkt sich, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, auf den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar gewesenen Schaden, jedoch auf höchstens 10 % vom Wert der Lieferung.

Entsprechendes gilt für eine von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung.


4. Gefahrübergang und Versand

Sobald die gekaufte Ware unser Lager verlassen hat oder an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit unseren Fahrzeugen durchgeführt wird bzw. wenn Termin verschiebungen durch Verhalten des Spediteurs bedingt sind, sofern wir bei dessen Auswahl und Beauftragung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben.

Reparatur- und Ersatzteillieferungen erfolgen unfrei.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich auch aller uns zustehenden Forderungen.

Es besteht Einverständnis darüber, dass im Falle der Verarbeitung der Ware, insbesondere bei Um- oder Einbauten, wir Hersteller i.S.v. § 950 BGB sind.

5.2
Der Kunde ist zur Verfügung über Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Kunde hat uns von Pfändungen oder sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Gefährdungen der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen und jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zu geben.

5.3
Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus jeder Veräusserung der Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – mit allen ab. Zieht der Kunde die uns zustehenden Forderungen ein, so geschieht dies treuhänderisch für uns. Der Kunde ist – von uns jederzeit widerruflich – zur Einziehung der Forderungen aus Geschäften im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch verpflichtet, den für uns eingezogenen Betrag unverzüglich an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Dritterwerber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

5.4
Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5.5
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern. Dies ist uns auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.


6. Zahlungsbedingungen

6.1
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar; bei Vorauszahlungen in bar gewähren wir 3 % Skonto.

Rechnungen für Reparaturen und Kundendienstleistungen sind ohne Skontoabzug sofort fällig.

6.2
Ist der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Zinsen in Höhe des banküblichen Satzes für Kontokorrentkredite – mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

6.3
Befindet sich der Kunde in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig zu stellen. Ausserdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zurückzuhalten und hierfür Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie etwa dem Kunden eingeräumte Sondervorteile zu widerrufen.

6.4
Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Mängelrügen tatsächlicher und vorausgesehener Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, jedenfalls nicht, solange eine uns zu gestattende Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist.


7. Gewährleistung und Haftung

7.1
Wir gewähren auf die von uns verkauften Produkte sechs Monate Garantie.

Ein Jahr Garantie gewähren wir auf Gasdurchlauferhitzer und auf Gaswarmwasserspeicher.

Zwei Jahre Garantie gewähren wir auf Umlaufheizer, Kombiheizer sowie Kessel.

Auf Mess- und Regelteile der Kessel wird die Garantie jedoch auf sechs Monate begrenzt.

7.2
Während der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellerfehler werden in unserer Werkstatt oder am Installationsort kostenlos beseitigt. Hierdurch wird jedoch die Garantiezeit nicht verlängert. Die etwa erforderliche Einsendung des beanstandeten Gerätes hat in jedem Falle fracht- oder portofrei zu erfolgen. Für normale Abnutzung oder Beschädigungen, die durch nicht sachgemässe Installation, vorschriftswidrige Behandlung oder übermässige Beanspruchung verursacht sind, übernehmen wir keine Haftung. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn das Gerät von fremder Seite oder durch Anbringung von Teilen fremder Herkunft verändert wird.

Bei Emailleschäden haften wir nur, sofern diese bei Übergabe des Geräts vorhanden waren.

Bei Lieferung oder Einbau von Austauschteilen oder Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.

7.3
Rücksendungen ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei Erteilung einer von uns im Kulanzwege gewährten Gutschrift wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 1/5 des Warenwertes der zurückgesandten Ware in Abzug gebracht.

7.4
Nachbesserungen erfolgen bei Inlandslieferungen binnen 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Mängelrüge. Ist zur Nachbesserung ein nicht vorrätiges Ersatzteil nötig, verlängert sich die Frist um den erforderlichen Beschaffungszeitraum, höchstens jedoch um 4 Wochen.

7.5
Wird die Reparatur bzw. Neulieferung nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt, so kann der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen. Diese Rechte erlöschen, wenn der Mangel vor ihrer Ausübung beseitigt wird.

7.6
Wir tragen die Kosten der Reparatur bzw. Neulieferung, sofern unser Werkkundendienst die Arbeiten vornimmt. § 476 a Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

7.7
Alle sonstigen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche – auch Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten - sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und der Schaden nicht durch grobes Verschulden verursacht wurde.

7.8
Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sind.


8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Stuttgart. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der BRD hat.


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